Trinkwasserhygiene und Energieeffizienz nach DGKH 2023

Trinkwarmwasser: Hygiene und Energie zusammen denken

Eine Temperaturanpassung im Warmwassersystem ist nach DGKH-Stellungnahme 2023 nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich. GTS-Systeme unterstützen den kontinuierlichen Nachweis dieser Voraussetzungen und liefern eine archivierbare Datengrundlage für Wärmepumpensysteme, Mehrfamilienhäuser und Liegenschaften aller Größen.

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Energiepotenzial je nach Gebäude und Wärmeerzeuger

DGKH 2023

Voraussetzungen für eine Temperaturanpassung

Membranbarriere

Physikalische Wirkung am Membranmodul

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Wirtschaftlichkeit individuell zu bewerten

Das Dilemma: Energiesparen vs. Legionellenschutz – warum Gebäude bisher zu viel heizen

Gebäudebetreiber sind in einer schwierigen Situation: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet zur Legionellenprävention, die bisherige Lösung war immer die gleiche – Warmwasser auf mindestens 60 °C am Speicher und 55 °C am weitesten Entnahmepunkt halten. Das ist eine rein thermische Strategie: Legionellen mögen keine heißen Temperaturen, also macht man das Wasser einfach heiß genug, um sie zu töten.

Das Ergebnis: Gebäude verbrauchen unnötig viel Heizenergie. Bei Wärmepumpensystemen wird das Problem noch akuter – COP (Coefficient of Performance) sinkt dramatisch bei Vorlauftemperaturen über 55 °C, die Effizienz bricht zusammen.

Dazu kommt: Hohe Temperaturen bedeuten höheres Verbrühungsrisiko, mehr Energieverluste durch längere Leitungen, Korrosion in älteren Systemen – und trotzdem entsteht in unterversorgten, kühlen Leitungsabschnitten immer noch ein Legionellenrisiko, wenn der hydraulische Abgleich nicht perfekt funktioniert.

Der GTS-Ansatz: physikalische Barriere und kontinuierliche Dokumentation

Das Wirkprinzip: Filtrierbare Mikroorganismen werden bei intakter und bestimmungsgemäß betriebener Anlage am Membranmodul mechanisch zurückgehalten. Die hygienische Sicherheit der gesamten Trinkwasserinstallation hängt zusätzlich von Auslegung, Wartung, Hydraulik und Temperaturführung ab.

UF-Barrier ist eine Ultrafiltrationsanlage mit Porengrößen von 0,01–0,1 µm, die am Hausanschluss installiert wird:

  • Legionellen (0,3–0,9 µm) werden am Membranmodul mechanisch zurückgehalten
  • Auch andere Bakterien sowie partikuläre Verunreinigungen wie Rost und Mikroplastik werden zurückgehalten; gelöste Stoffe passieren die Membran und sind gesondert zu bewerten
  • Eine Temperaturanpassung im Warmwassersystem ist nach DGKH-Stellungnahme 2023 nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich
  • Filtration am Hauseingang reduziert den Eintrag filtrierbarer Mikroorganismen in die Hausinstallation; Bestandskontaminationen und Biofilm in nachgelagerten Bereichen werden nicht durch die Filtration beseitigt
  • Crossflow-Verfahren: die Membran wird im laufenden Betrieb durch periodische Spülung gereinigt; Inspektion, Wartung und Membranwechsel erfolgen nach Wartungsplan

In Verbindung mit GTS-Control (elektronischer hydraulischer Abgleich mit kontinuierlicher Messwertüberwachung) kann eine Temperaturanpassung unter den DGKH-2023-Voraussetzungen geprüft werden. Die regulatorische Bewertung erfolgt im Einzelfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Modellrechnung: Energieaufwand bei abgesenkter Warmwassertemperatur

Die folgende Rechnung ist eine modellhafte Energiebilanz für ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten. Sie berücksichtigt nicht den Hilfsstrombedarf der UF-Anlage, das Verhalten des Wärmeerzeugers, Verluste in der Verteilung oder Nutzungsänderungen. Konkrete Einsparungen sind objektspezifisch zu ermitteln.

Täglicher Warmwasserverbrauch (Annahme): 20 WE × 150 L = 3.000 L/Tag ≈ 1.095.000 L/Jahr

Energieaufwand Standardfall (60 °C): 1.095.000 L × 0,0583 kWh/L ≈ 63.900 kWh/Jahr

Energieaufwand bei abgesenkter Solltemperatur (50 °C, sofern nach DGKH 2023 zulässig): 1.095.000 L × 0,0486 kWh/L ≈ 53.187 kWh/Jahr

Rechnerische Differenz im Modell: ca. 10.713 kWh/Jahr

Eine monetäre Bewertung hängt von Strom-/Gaspreis, Wärmeerzeuger und Nutzung ab und ist objektspezifisch zu ermitteln

Eine Berücksichtigung des Hilfsstrombedarfs der UF-Anlage und der Wartungskosten ist für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich

Tatsächliche Einsparungen können je nach Gebäude, Nutzung und Wärmeerzeuger erheblich abweichen. Auf Anfrage erstellt GTS eine objektspezifische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Besondere Relevanz für Wärmepumpensysteme: COP und Temperaturabhängigkeit

Wärmepumpen sind die Zukunft der Wärmeerzeugung – aber nur, wenn die Vorlauftemperatur niedrig bleibt. Der COP (Coefficient of Performance, das Verhältnis von erzeugter Wärmeleistung zu elektrischer Eingangsleistung) sinkt dramatisch mit höheren Temperaturen:

VorlauftemperaturCOPBewertung
35 °C Vorlauf4,5–5,0Optimal – ideal für Flächenheizung
45 °C Vorlauf3,5–4,0Gut – Wärmepumpe läuft noch wirtschaftlich
55 °C Vorlauf2,8–3,2Mittelmäßig – Wärmepumpe weniger effizient
65 °C Vorlauf2,0–2,5Schlecht – fast wie Heizstab, Wärmepumpe rentiert sich nicht

Wer die Trinkwarmwassertemperatur aus Hygienegründen auf 60–65 °C fährt, betreibt die Wärmepumpe in einem Bereich mit niedrigerem COP. Eine Anpassung der Temperaturführung kann nach DGKH-Stellungnahme 2023 unter eng definierten Voraussetzungen geprüft werden – die Bewertung erfolgt einzelfallbezogen mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Niedrigere Vorlauftemperaturen verbessern den Arbeitsbereich der Wärmepumpe. Das objektspezifische COP-Potenzial hängt von Wärmequelle, Wärmeverteilung, Speicherauslegung und Nutzungsprofil ab und ist im Einzelfall zu bewerten.

Förderprogramme (z. B. KfW) für Wärmepumpensysteme sind im Einzelfall zu prüfen. Aktuelle Förderfähigkeit und Bedingungen ändern sich; verbindliche Auskunft erteilen die jeweiligen Förderstellen.

Umweltbilanz: CO₂-Aspekte

Modellhafte Betrachtung auf Basis der Energiebilanz aus dem vorigen Abschnitt:

  • Eine Energieeinsparung im genannten Modellumfang führt rechnerisch zu einer entsprechenden CO₂-Reduktion. Die konkrete Höhe hängt vom Energieträger (Strom-Mix, Erdgas, Fernwärme) und vom realen Verbrauch im jeweiligen Gebäude ab.
  • Eine Übertragung dieser Modellrechnung auf konkrete Gebäudeportfolios ist nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebäude- und Betriebsdaten belastbar.

Für eine objektspezifische CO₂-Bilanz wird empfohlen, den realen Verbrauch vor und nach Maßnahmenumsetzung zu erfassen und mit den jeweiligen Emissionsfaktoren zu bewerten.

Amortisationsbetrachtung: Größenordnungen und Einflussfaktoren

Anschaffungs- und Installationskosten einer UF-Anlage liegen bei einem Mehrfamilienhaus typischer Größenordnung im fünfstelligen Bereich – die konkrete Investition hängt von Durchsatzkapazität, baulichen Gegebenheiten und Ausstattung ab. GTS-Control für den elektronischen hydraulischen Abgleich ist als zusätzliches Modul verfügbar.

Szenario 1: UF-Barrier (ohne GTS-Control)

  • Investition: objektspezifisch
  • Jährliche Energieeinsparung: aus der Modellrechnung ableitbar; konkrete Höhe gebäudeabhängig
  • Amortisationszeit: ergibt sich aus dem objektspezifischen Verhältnis von Investition zu eingespartem Energieaufwand

Anlagenlaufzeit, Wartungsumfang, Hilfsstrombedarf der UF-Anlage und mögliche Förderungen sind in eine belastbare Amortisationsrechnung einzubeziehen.

Szenario 2: UF-Barrier + GTS-Control

  • Investition: höher als Szenario 1, durch das zusätzliche Modul für den hydraulischen Abgleich
  • Jährliche Energieeinsparung: zusätzliches Potenzial durch Abgleich, objektspezifisch
  • Amortisationszeit: in objektspezifischer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln

Die Kombination unterstützt zusätzlich die kontinuierliche Dokumentation des hydraulischen Abgleichs nach DGKH 2023.

Diese Betrachtung ist modellhaft. Objektspezifische Faktoren wie Hilfsstrombedarf, Wärmeerzeugerwirkungsgrad, Wartungskosten und Förderungen sind individuell zu bewerten; auf Anfrage erstellt GTS eine objektspezifische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Wie ist die Temperaturabsenkung regulatorisch einzuordnen?

Die zentrale Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Absenkung der Warmwassertemperatur zulässig?

Eine Temperaturabsenkung im Warmwasserbereich ist im Einzelfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt unter Beachtung der jeweils geltenden Regelwerke abzustimmen. Folgende Grundlagen sind dabei einschlägig:

DGKH-Stellungnahme 01.02.2023 (S. 5)

Die DGKH beschreibt Voraussetzungen für eine weitergehende Energiesparmaßnahme: einwandfreie Installation, keine Legionellen-Überschreitung in der letzten Untersuchung der zurückliegenden drei Monate, kontinuierliche Messwertüberwachung mit mindestens 15-Minuten-Mittelwerten und Information des zuständigen Gesundheitsamts. In dieser Konstellation kann die Solltemperatur auf 55 °C am Trinkwassererwärmer und ≥ 50 °C in der Zirkulation (≥ 52 °C an den Zirkulationsventilen) reduziert werden.

TrinkwV § 20

§ 20 TrinkwV regelt zulässige Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren. Maßgeblich ist die vom Umweltbundesamt geführte und im Bundesanzeiger veröffentlichte Liste. Der DVGW hat zur aktuellen Einordnung von UF-Anlagen in Trinkwasserinstallationen Stellung genommen.

DVGW W 551

Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums.

DIN EN 14652

Anlagen zur Aufbereitung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Membranfilteranlagen. GTS-Anlagen werden in Anlehnung an diese Norm ausgelegt.

GTS-Control: kontinuierliche Dokumentation

GTS-Control unterstützt den nach DGKH 2023 geforderten kontinuierlichen Nachweis des hydraulischen Abgleichs (≥ 15-Min-Mittelwerte) und liefert eine archivierbare Datengrundlage.

Praktisch heißt das: Vor einer Anpassung der Temperaturführung ist die Maßnahme im Einzelfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. GTS unterstützt bei der Vorbereitung der dafür erforderlichen Unterlagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Absenkung der Warmwassertemperatur zulässig?

A: Eine Temperaturabsenkung ist nach DGKH-Stellungnahme 2023 (S. 5) unter eng definierten Voraussetzungen möglich – insbesondere einwandfreie Installation, keine Legionellen-Überschreitung in der letzten Untersuchung der zurückliegenden drei Monate, kontinuierliche Messwertüberwachung mit ≥ 15-Min-Mittelwerten und Information des zuständigen Gesundheitsamts. Die abschließende Bewertung obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt; GTS unterstützt bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

Q: Wie viel kann konkret eingespart werden?

A: Das Energiepotenzial ist objektspezifisch und hängt von Gebäudegröße, Wärmeerzeuger, Nutzungsverhalten, Hilfsenergiebedarf der UF-Anlage und der konkreten Betriebsweise ab. Eine pauschale Aussage ist nicht belastbar; auf Anfrage erstellt GTS eine objektspezifische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Q: Wie verhält sich das mit einer Wärmepumpe?

A: Niedrigere Vorlauftemperaturen verbessern den Arbeitsbereich von Wärmepumpen. Eine Anpassung der Trinkwarmwassertemperaturen ist nach DGKH-Stellungnahme 2023 nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich. Das objektspezifische COP-Potenzial hängt von Wärmequelle, Wärmeverteilung, Speicherauslegung und Nutzungsprofil ab und ist im Einzelfall zu bewerten.

Q: Wie ist die Amortisation einer solchen Anlage einzuschätzen?

A: Die Amortisation hängt von der Investition, dem objektspezifischen Energiepotenzial, dem Hilfsstrombedarf der UF-Anlage, Wartungskosten und etwaigen Förderungen ab. GTS erstellt auf Anfrage eine objektspezifische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Q: Gibt es Fördermittel für diese Lösung?

A: KfW-Programme und Förderprogramme einzelner Bundesländer für energieeffiziente Gebäudesanierung können in Betracht kommen. Aktuelle Förderfähigkeit, Konditionen und antragsrelevante Anforderungen ändern sich; verbindliche Auskunft erteilen die jeweiligen Förderstellen. GTS gibt eine erste Orientierung im Rahmen der Beratung.

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