Legionellen festgestellt – was jetzt?
Wenn der Untersuchungsbefund den technischen Maßnahmenwert überschreitet, zählt jede Stunde. Hier erfahren Sie, welche Schritte jetzt gesetzlich verpflichtend sind – und wie Sie das Problem dauerhaft lösen.
Technischer Maßnahmenwert überschritten?
Ab 100 KBE/100 ml in der Trinkwasser-Installation sind Sie als Betreiber gesetzlich zum sofortigen Handeln verpflichtet. Wir helfen Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
Ihre Pflichten – Schritt für Schritt
Gesundheitsamt informieren
Innerhalb von 24 StundenBei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (100 KBE/100 ml) muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist gemäß § 16 Abs. 1 TrinkwV Pflicht.
Bewohner & Nutzer informieren
UnverzüglichAlle betroffenen Bewohner, Mieter oder Nutzer müssen über den Befund und mögliche Nutzungseinschränkungen (z.B. Duschverbot) schriftlich informiert werden. Dokumentieren Sie diese Information.
Gefährdungsanalyse beauftragen
Innerhalb von 2 WochenEine Risikoabschätzung durch einen akkreditierten Sachverständigen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie klärt Ursachen, bewertet das Risiko und gibt Empfehlungen für wirksame Gegenmaßnahmen.
Sofortmaßnahmen einleiten
Parallel zur AnalyseTypische Sofortmaßnahme: Thermische Desinfektion (Aufheizen auf >70 °C, Spülen). Diese beseitigt den akuten Befall – löst aber nicht die Ursache. Ohne strukturelle Maßnahmen tritt Legionellenwachstum meist innerhalb von Wochen erneut auf.
Dauerlösung implementieren
LangfristigNach der Sofortmaßnahme brauchen Sie eine Dauerlösung, die künftige Befälle zuverlässig verhindert. Die Ultrafiltration ist die einzige Technologie, die Legionellen physikalisch und dauerhaft stoppt – unabhängig von Temperatur, Totleitungen oder Betriebsschwankungen.
Warum die thermische Desinfektion allein nicht reicht
Die thermische Desinfektion ist die häufigste Sofortmaßnahme – und trotzdem wiederholt sich das Problem in den meisten Fällen.
Biofilm bleibt bestehen
Legionellen leben in Biofilmen an Rohrinnenwänden. Die Hitze tötet frei schwimmende Bakterien, durchdringt den Biofilm jedoch oft nicht vollständig – Neubesiedlung innerhalb von Wochen.
Totleitungen bleiben kritisch
Selten genutzte Leitungsabschnitte kühlen schnell ab. Hier vermehren sich Legionellen erneut, bevor die nächste Prüfung stattfindet.
Enormer Energieverbrauch
Die kontinuierliche Warmhaltung bei 60–65 °C oder regelmäßige Aufheizung auf 70 °C verursacht Mehrkosten von bis zu 47 % gegenüber energieeffizienter Betriebsweise.
Kein dauerhafter Schutz
Studien zeigen: In 60–70 % der Gebäude tritt Legionellenwachstum nach thermischer Desinfektion ohne weitere Maßnahmen erneut auf.
Die dauerhafte Lösung: GTS-Ultrafiltration
Anstatt Legionellen nach dem Befall zu bekämpfen, stoppt die GTS-Ultrafiltration sie physikalisch am Hausanschluss – bevor sie in die Installation gelangen.
Physikalische Barriere
Membranen mit 0,02 µm Porenweite halten Legionellen (0,3–0,9 µm) zu praktisch 100% zurück – unabhängig von Temperatur oder Betriebszustand.
Selbstreinigend
Crossflow-Spülung verhindert Verblockung und Biofilmbildung. Kein manueller Aufwand, keine regelmäßige Desinfektion nötig.
Sofort nach Einbau wirksam
Ab dem ersten Betriebstag ist das gesamte Trinkwassernetz durch die Barriere geschützt – auch bestehende Leitungsabschnitte und Totleitungen.
Rechtssicher
Erfüllt DIN EN 14652, DIN 19631 und die Anforderungen der TrinkwV. Anerkannt als Stand der Technik für den dauerhaften Legionellenschutz.
Geringere Betriebskosten
Warmwasser kann auf 45–50 °C abgesenkt werden. Das spart bis zu 47 % Heizenergie und senkt das Verbrühungsrisiko.
Dokumentation & Monitoring
GTS Control überwacht Druckdifferenz, Spülzyklen und Betriebsstunden in Echtzeit – lückenlose Dokumentation für Betreiber und Behörden.
Thermische Desinfektion vs. GTS-Ultrafiltration
| Kriterium | Thermische Desinfektion | GTS-Ultrafiltration |
|---|---|---|
| Sofortwirkung | ✓ Ja (temporär) | ✓ Ja (dauerhaft) |
| Dauerhafter Schutz | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Biofilm-Wirksamkeit | ⚠ Eingeschränkt | ✓ Vollständig (Barriere) |
| Totleitungen gesichert | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Energieverbrauch | ⚠ Hoch | ✓ Niedrig (–47 %) |
| Wartungsaufwand | ⚠ Regelmäßig hoch | ✓ Gering (automatisch) |
| Rechtssicherheit | ✓ Als Sofortmaßnahme | ✓ Als Dauerlösung |
| Wiederholungsrisiko | ⚠ 60–70 % der Fälle | ✓ Praktisch ausgeschlossen |
Häufige Fragen bei Legionellenbefall
Wie hoch ist der Bußgeldbescheid bei unterlassenem Handeln?
Nach § 25 TrinkwV drohen Bußgelder bis zu 50.000 € für Betreiber, die bei nachgewiesenem Befall keine Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich besteht zivilrechtliche Haftung gegenüber betroffenen Personen.
Wie lange dauert der Einbau einer Ultrafiltrationsanlage?
Der Einbau einer GTS-Anlage dauert in der Regel 1–3 Tage je nach Gebäudegröße. Die Anlage ist unmittelbar nach dem Einbau betriebsbereit. Eine Unterbrechung der Wasserversorgung ist nur für wenige Stunden nötig.
Kann ich Ultrafiltration als Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt vorlegen?
Ja. Die GTS-Ultrafiltration ist nach DIN EN 14652 und DIN 19631 zertifiziert und wird von Gesundheitsämtern als Stand der Technik für den dauerhaften Legionellenschutz anerkannt. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung.
Was kostet eine GTS-Ultrafiltrationsanlage?
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Volumenstrom und Installationsaufwand ab. Für ein Mehrfamilienhaus mit 10–20 Einheiten beginnen die Investitionskosten typischerweise bei ca. 3.000–6.000 €. Wir erstellen Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot nach Ihrer Anfrage.
Muss ich nach dem Einbau weiterhin Legionellentests durchführen?
Ja, die gesetzlich vorgeschriebenen Probenahmen nach TrinkwV bleiben bestehen. In der Praxis zeigen Gebäude mit GTS-Ultrafiltrationsanlage jedoch durchgehend Befunde unterhalb der Nachweisgrenze – was die Betreiberpflichten erheblich vereinfacht.
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